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Kostenlose Getränke am Arbeitsplatz

Eine generelle Verpflichtung für den Arbeitgeber zur Bereitstellung kostenloser Getränke gibt es nur in Ausnahmefällen wie bei Arbeitsplätzen, die einer besonderen Temperaturbelastung ausgesetzt sind. Dennoch spricht vieles dafür. Neben den gesundheitlichen Aspekten wird das Betriebsklima gesteigert.

Kostenlose Getränke am Arbeitsplatz

Die Bereitstellung von kostenlosen Getränken am Arbeitsplatz ist nicht für jedes Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Dabei lässt sich so durch eine vergleichsweise geringe Investition das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit der eigenen Belegschaft steigern.

Wasser als Gesundheitselixier

Ein Großteil der erwerbstätigen Bevölkerung fühlt sich am Arbeitsplatz gestresst und unter Druck. Ein ausgeglichener Flüssigkeitshaushalt ist hier umso wichtiger, denn Wasser beeinflusst die Leitfähigkeit des Nervensystems. Dies belegt auch eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Omniquest unter 500 Betriebsärzten in Deutschland. Demzufolge sind 94 Prozent der Mediziner der Meinung, dass ausreichendes Trinken am Arbeitsplatz wichtig für die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeiter ist. Wasser wird in diesem Zusammenhang als das beste Getränk zur Gesundheitsförderung genannt.

Gutes Arbeitsklima, höhere Leistungsfähigkeit

Der Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter ist in vielen Branchen sehr intensiv. Hier gilt es, neben einem spannenden Aufgabengebiet und attraktiven finanziellen Rahmenbedingungen, ein Arbeitsklima zu schaffen, in dem sich die Mitarbeiter wohl fühlen und ihre volle Leistungsfähigkeit entfalten können. Die Bereitstellung kostenloser Getränke ist ein Ausdruck der Wertschätzung, die der Mitarbeiter indirekt über eine höhere Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit sowie geringere Ausfallzeiten honoriert.

Dabei halten nicht nur Mediziner Mineralwasser für die beste Wahl - auch in der allgemeinen Bevölkerung ist Mineralwasser das mit Abstand beliebteste Getränk. Dennoch stellt laut einer GfK-Studie nur jeder 7. Arbeitgeber seinen Mitarbeitern kostenloses Mineralwasser zur Verfügung. Dabei halten sich die Kosten in überschaubaren Grenzen. Bei einem Wasserverzehr von 1,2 Litern pro Mitarbeiter liegen diese in einem kleinen Betrieb mit 15 Angestellten lediglich zwischen 80 und 150 Euro im Monat - sofern man auf die kostengünstige Lösung eines Wasserspenders zurückgreift.

Rechtsanspruch auf Getränke am Arbeitsplatz

Einen generellen Rechtsanspruch auf die kostenlose Bereitstellung von Getränken am Arbeitsplatz gibt es nicht. Jedoch greifen ab gewissen Temperaturgrenzen die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes. So schreibt §4 ArbSchG vor, dass „die Arbeit so zu gestalten ist, dass eine Gefährdung für (...) die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird“.

Konkretisiert wird dies durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, die ab einer Raumtemperatur von mehr als 26 Grad die Ergreifung wirksamer Maßnahmen vorschreibt, die Belastung für die Mitarbeiter zu reduzieren. Neben weiteren Maßnahmen wie der Steuerung des Sonnenschutzes wird in diesem Zusammenhang auch die Bereitstellung kostenloser Getränke empfohlen. Eine Verpflichtung für den Arbeitgeber ergibt sich daraus nicht, jedoch muss er im Falle von Erkrankungen oder Unfällen, die durch die erhöhte Temperatur entstanden sind, möglicherweise haften.

Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Getränken besteht an sog. Hitzearbeitsplätzen. Die Berufsgenossenschaft definiert den Begriff als „Arbeit, bei der es infolge kombinierter Belastung aus Hitze, körperlicher Arbeit und gegebenenfalls Bekleidung zu einer Erwärmung des Körpers und damit zu einem Anstieg der Körpertemperatur kommt“. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist der Arbeitgeber laut Arbeitsstättenverordnung zur Bereitstellung kostenloser nicht-alkoholischer Getränke verpflichtet.