Wann ein Pausenraum Pflicht ist?
Ist ein Pausenraum für jedes Unternehmen Pflicht? Gerade bei der Suche nach neuen Büroräumen ist es wichtig, diese Frage zu klären. Wir verraten Ihnen, was laut Arbeitsstättenverordnung für Pausenräume Vorschrift ist.

Insbesondere für kleinere Unternehmen und Start-Ups ist es wichtig, ob ein Pausenraum Pflicht ist. Denn zusätzliche Fläche, bedeutet zusätzliche Kosten. Daher die gute Nachricht:

Ein Pausenraum ist erst ab einer Unternehmensgröße über zehn Mitarbeitern verpflichtend. Außer, einer oder mehrere Mitarbeiter sind aus gesundheitlichen Gründen auf einen Pausenraum angewiesen - beispielsweise Schwangere, Mitarbeiter mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Übrigens ist ein Pausenraum für alle Berufsgruppen mit schwerer körperlicher Arbeit vorgeschrieben - unabhängig von der Mitarbeiteranzahl. Denn sind die Arbeitnehmer während Ihrer Tätigkeit großem Lärm, Schmutz, ungesunden Temperaturen oder unangenehmen Gerüchen ausgesetzt, ist ohne Pausenraum keine Erholung möglich. Auch ein Container mit Teeküche auf einer Baustelle ist ein Pausenraum.
Unabhängig von der Mitarbeiterzahl ist es aber wichtig, Räume zum Genesen zu schaffen. Denn die Investition in die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zahlt sich langfristig immer aus. Darüber hinaus ist ein Pausenraum ein Ort der Kommunikation und stärkt die sozialen Bindungen im Team.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV Anhang 4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume):
„(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig Arbeitsbereitschaftszeiten oder Arbeitsunterbrechungen und sind keine Pausenräume vorhanden, so sind für die Beschäftigten Räume für Bereitschaftszeiten einzurichten. Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können.
(2) Pausenräume oder entsprechende Pausenbereiche sind
a) für die Beschäftigten leicht erreichbar an ungefährdeter Stelle und in ausreichender Größe bereitzustellen,
b) entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten,
c) als separate Räume zu gestalten, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordern.
(3) Bereitschaftsräume und Pausenräume, die als Bereitschaftsräume genutzt werden, müssen dem Zweck entsprechend ausgestattet sein.“
Beim Umsetzen ist Vorsicht geboten, da der Begriff „gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung“ schwammig ist. Gemeint ist hier ein Bereich, der von Grundfläche, Einrichtung und Lärmpegel die gleichen Anforderungen wie ein Pausenraum erfüllt. Aber was fordert die Arbeitsstättenverordnung eigentlich von einem Pausenraum?
Unterschied zwischen einem Pausen- und einem Bereitschaftsraum
Der Pausenraum und der Bereitschaftsraum werden schnell verwechselt, da beide Räume zum Ausruhen der Mitarbeiter gedacht sind. Der Unterschied ist, dass der Bereitschaftsraum ein eigenständiger Raum sein muss, während ein Pausenraum auch eine abgetrennte Fläche sein kann. Denn ein Bereitschaftsdienst kann bis zu 24h Stunden gehen - beispielsweise in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Damit der Diensthabende in dieser Zeit auch Schlaf bekommt, ist ein eigener Raum wichtig.
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