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Wassersorten: Vom Leitungswasser bis zur Arznei

Im Prinzip scheint die Sache „klar“: Wasser ist relativ geschmacklos und je nach Sorte mal mit und mal ohne Kohlensäure. Schaut man aber genauer hin, bemerkt man schnell eine Vielzahl an unterschiedlichen Wassersorten und -bezeichnungen im Supermarkt bzw. auch für Ihren Wasserspender. Welche Sorten es gibt und was genau hinter den Begriffen steckt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wassersorten: Vom Leitungswasser bis zur Arznei

Beim Blick in das Wasserregal im Supermarkt trifft man auf viele verschiedene Anbieter von Flaschenwasser. Auch für Wasserspender gibt es eine Fülle an Sorten. Was man auf den ersten Blick nicht erkennt: Diese unterscheiden sich nicht nur in Marke, Quelle oder dem Kohlensäuregehalt. Im Kleingedruckten auf dem Flaschenrücken oder dem Etikett findet sich darüber hinaus die vom Gesetzgeber vorgeschriebene, korrekte Bezeichnung für die vielen verschiedene Typen: Mineralwasser? Quell- oder Tafelwasser? Was dahinter steckt ist nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Im Folgenden haben wir daher für Sie die häufigsten Wassersorten zusammengestellt und erklären, was Sie jeweils bedeuten.

Leitungswasser

Das Wasser aus Ihrer Haus- oder Büroleitung ist zwar nicht im Supermarkt zu finden, bietet aber in Deutschland flächendeckend eine sehr gute Qualität und kann überall bedenkenlos konsumiert werden. Rund 75 % des Leitungswassers in Deutschland stammt aus dem Grundwasservorrat, der Rest speist sich aus anderen Süßwasserquellen wie z.B. Seen oder Flüssen. Die Qualität wird sehr streng und engmaschig von den jeweiligen regionalen oder kommunalen Wasserversorgern kontrolliert. Leitungswasser bietet insgesamt ein hervorragendes Preis-Leistungsverhältnis und kann besonders effektiv mit leitungsgebundenen Wasserspendern verwendet werden. Eine absolut konkurrenzfähige Wassersorte!

Mineralwasser

Welches Wasser sich explizit „Mineralwasser“ nennen darf, ist in Deutschland in der Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser gesetzlich festgelegt. Nach dieser Verordnung ist ein Wasser nur dann ein „Mineralwasser“, wenn es mindestens die folgenden besonderen Anforderungen erfüllt: Der Ursprung dieses Wassers muss in einer auf natürliche Weise entstandenen, unterirdischen Quelle liegen. Es ist ?von ursprünglicher Reinheit? und enthält in seiner natürlichen Form bereits Mineralien, Spurenelemente oder andere ernährungs-physiologische Bestandteile. Man kann sagen: „Mineralwasser“ ist im Prinzip der Oberbegriff bzw. die „Quelle“ für Quell-, Tafel- und Heilwasser.

Natürliches Mineralwasser

Erfüllt ein Mineralwasser über die genannten Mindestanforderungen hinaus sehr strenge staatlich kontrollierte Qualitätskriterien, darf es als „natürliches Mineralwassser“ in den Handel gebracht werden. Zu diesen Kriterien gehört u.a. die konstante Einhaltung von mikrobiologischen Grenzwerten oder auch die dauerhafte Unterschreitung der gesetzlichen Maximalwerte für Krankheitserreger oder chemische Fremdstoffe.

Quellwasser

Ein Mineralwasser darf dann als Quellwasser bezeichnet werden, wenn es nach der Quellentnahme nur auf eine sehr grundlegende Art und Weise aufbereitet worden ist - zum Beispiel durch Enteisung, Entschwefelung oder das Entziehen bzw. die Zuführung von Kohlensäure. Zudem muss es direkt am Quellort abgefüllt werden.

Tafelwasser

Erfüllt ein Wasser nicht die strengen Kriterien für die Bezeichnung als „natürliches Mineralwasser“ oder „Quellwasser“ spricht man von „Tafelwasser“. Dieses Wasser muss damit auch nicht unbedingt aus einer natürlichen, unterirdischen Quelle Stammen. Häufig wird, gerade auch zur kommerziellen Herstellung, Trinkwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz entnommen.

Heilwasser

Weist ein natürliches Mineralwasser eine ganz bestimmte - nachgewiesener Maßen medizinisch-therapeutisch wirksame - Zusammensetzung an Spurenelementen und Mineralien auf, wird es als Heilwasser bezeichnet. Auch diese Wirksamkeit wird amtlich geprüft: Ein solches Wasser benötigt zwingend einen staatliche Zulassung und hat laut Gesetz offiziell den Status eines Arzneimittels (§ 2, Abs. 1 Arzneimittelgesetz).

Es ist ein Klischee, aber bestätigt sich auch in diesem Fall: In Deutschland wird nichts dem Zufall überlassen - schon gar nicht im Zusammenhang mit Lebensmitteln. Welche genauen Bezeichnungen ein Hersteller für seine Wassersorten verwenden, darf ist streng vorgegeben. Diese klaren Vorgaben bieten Ihnen jedoch auch eine große Sicherheit und ein eindeutiges Qualitätsversprechen. Es schadet also nicht, zu wissen, was genau hinter „Mineralwasser“ und Co. steckt. Schauen Sie beim nächsten Supermarkt-Besuch oder beim nächsten Abzapfen aus Ihrem Wasserspender also einmal ganz genau hin!